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leadforce – Inhaber: Marius Fahrenholz
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: folgt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1. Allgemeines
1.1 Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Klienten anerkannt.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Klienten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.4 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsschluss, Inhalt des Vertrages
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt zustande. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Klient durch konkludente Handlung, insbesondere durch Entgegennahme oder Nutzung der Leistung, den Vertrag erkennbar als geschlossen betrachtet. In diesem Fall gelten Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung gemäß dem letzten Angebot oder der Leistungsbeschreibung als vereinbart.
2.2 Der Klient haftet für die umfassende und rechtzeitige Zurverfügungstellung aller zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen, sowie sonstiger Informationen, sowie für die Richtigkeit sämtlicher in den Unterlagen enthaltener und sonstiger von Ihm erteilter Informationen, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Sofern im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, endet das Vertragsverhältnis mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
3.2 Eine ordentliche Kündigung ist bei befristeten Projekten ausgeschlossen. Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten nachhaltig verletzt oder in Vermögensverfall gerät.

4. Honorare, Nebenkosten
4.1 Die Honorare verstehen sich rein netto zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, falls nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
4.2 Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages berechtigen uns zur Berechnung der dadurch erforderlich werdenden zusätzlichen Leistungen und entstehenden Mehrkosten. Auftragsminderkosten werden gegebenenfalls nach Abzug der durch die Änderung verursachten Mehrkosten an den Klienten erstattet.
4.3 Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten sowie sonstige Spesen sind im Honorar nicht inbegriffen und vom Klienten wie im betreffenden Angebot vereinbart besonders zu vergüten. Bei Benutzung eines privaten oder Dienst-Pkw betragen die Reisekosten sofern vereinbart € 0,30 pro Entfernungs-Kilometer (soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird).
4.4 Kosten für Materialien, Hilfsmittel, Seminarunterlagen und Räumlichkeiten, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, werden dem Klienten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
4.5 Wird ein erteilter Auftrag vom Klienten vorzeitig beendet oder gekündigt, ohne dass wir hierzu Anlass gegeben haben, so behalten wir den Anspruch auf das vereinbarte Honorar unter Anrechnung ersparter Aufwendungen oder ersetzten Leistungen. Bereits erbrachte Teilleistungen gelten als in sich abgeschlossen und sind in vollem Umfang zu vergüten.

5. Leistungserbringung
5.1 Zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen sollen im Rahmen des uns Möglichen ausschließlich Berater, Trainer oder ausgewiesene Experten eingesetzt werden, zu deren Einsatz der Klient ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei wir dem Klienten stets unmittelbar verpflichtet bleiben. Können vertragliche Verpflichtungen infolge von Krankheit oder durch sonstige unverschuldete Verhinderung oder Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Beraters, Trainers oder anderen Experten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Leistungen entweder durch einen anderen Berater, Trainer oder Experten erbringen zu lassen, oder bei einem vorübergehenden Hindernis die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder bei Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Können durch Einwirkung höherer Gewalt oder ähnlicher unabwendbarer Ereignisse, z.B. Krieg oder Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir bei Hindernissen vorübergehender Dauer berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; bei Unmöglichkeit haben wir das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Klienten über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Klient nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung infolge der Verzögerung für ihn von keinerlei Interesse mehr ist.
5.3 Soweit vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden und dies auf einer Verletzung der vereinbarten Mitwirkungspflichten des Klienten (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen und Erteilung sonstiger Informationen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Tagungstechnik, Projektoren, Flip-Charts, Videoanlagen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung etc.) oder der Absage von Terminen seitens des Klienten beruht, hat der Klient keinen Anspruch auf Nachleistung. Der Klient hat das vereinbarte Leistungsentgelt trotz der Nicht-, der nicht rechtzeitigen oder nicht vertragsgemäßen Erfüllung in voller Höhe zu erbringen. Im Falle der Nichtleistung lassen wir uns dasjenige anrechnen, was wir infolge der Nichtleistung erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des Beraters, Trainers oder Experten erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behalten wir uns vor.
Wir sind befugt, die vom Klienten geschuldeten Mitwirkungshandlungen selbst vorzunehmen oder im Wege der Beauftragung Dritter vornehmen zu lassen, soweit der Klient seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Klient ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten nach unserer Wahl uns oder dem Dritten zu erstatten. Die insoweit von uns erbrachten zusätzlichen Leistungen berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils der besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist nur zulässig, wenn alle vorhergehenden, zur Zahlung fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, bei längerfristigen Projekten angemessene Teil- bzw. Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsfortschritt oder nach festgelegten Meilensteinen zu verlangen. Die konkrete Zahlungsstaffelung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung geregelt.
6.3 Kommt der Klient in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Klienten vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6.4 Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Wird uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Klienten bekannt, sind wir berechtigt, dann noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Klienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Urheberrecht & Vertraulichkeit
7.1 Wir behalten das Urheberrecht an allen von uns erarbeiteten Unterlagen und Ausarbeitungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere behalten wir uns das ausschließliche Recht vor, unser Werk in körperlicher Form zu verwerten und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.
7.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die allgemein zugänglich oder bereits bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
7.3 Personenbezogene Daten werden, wenn überhaupt im Rahmen eines Auftrages bzw. Projektes, ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzinformation, die auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.

8. Haftung
8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Klient Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wir haften auch für eine fahrlässige oder leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Klient vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
8.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Klient anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.6 Als vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden im Sinne dieser AGB gelten insbesondere unmittelbare Vermögensschäden, die aus der Verzögerung oder dem Ausfall von Beratungsleistungen resultieren. Nicht umfasst sind insbesondere entgangene Umsätze, Gewinne oder mittelbare Folgeschäden, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für alle wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen ist Köln.
9.2 Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten ist Köln, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand begründet ist. Im Übrigen behalten
wir uns das Recht vor, den Klienten an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
10.2 Der Klient kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte übertragen.